
„Fellbach - Lutherkirche02“ von Ecelan - Eigenes Werk. Lizenziert unter GFDL über Wikimedia Commons.
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Wirtschafts- und Privatermittlungen'
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Nur fest angestellte Detektive
- keine Subunternehmer
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Die Detektei Lentz® (GmbH & Co. KG) hilft seit 1995 als Detektei in Fellbach und der Fellbacher Umgebung. Bei Lohnfortzahlungsbetrug (Mitarbeiterkrankheit), Schwarzarbeit, Untreue in der Ehe/ Partnerschaft, Spesenbetrug, Abrechnungsbetrug hilft Ihnen unsere Detektei. Fellbach ist dabei nur eines von unzähligen Einsatzgebieten unserer Detektei. In Fellbach werden wir als Detektei gerne auch für Sie erfolgreich tätig. Beachten Sie die fairen Honorare unserer Detektei. In Fellbach wissen das zahlreiche Mandanten unserer Detektei zu schätzen.
Wenn Sie eine Detektei in Fellbach suchen, dann sollten Sie unsere Detektei für Fellbach unbedingt mit in die Überlegungen einbeziehen.
Der Geschäftsführer eines Fensterbauunternehmens aus Fellbach stellte einen nicht unerheblichen Absatzrückgang im Bereich eines bestimmten Außendienstmitarbeiters seit Jahresbeginn fest. Eine Überprüfung der Besuchsprotokolle des Mannes bei den einschlägigen Baumärkten und Handwerksbetrieben ergab, dass der Mann sein Besuchssoll erfüllte und auch die von dem Außendienstmitarbeiter angesteuerten und über die firmeneigene Tankkarte dokumentierten Tankvorgänge passten exakt zu den Besuchsprotokollen.
Trotzdem war der Geschäftsführer misstrauisch und beauftragte unsere Detektei für Fellbach mit der Beobachtung des Außendienstlers. „Irgendetwas stimmt nicht, ich weiß nur nicht was“ waren die Worte des Geschäftsführers am Telefon zu dem diensthabenden Mandantenbetreuer unserer Detektei für Fellbach.
Unsere Detektei für Fellbach stellte mit einer mobilen Observationsgruppe an fünf Observationstagen fest, dass der Mann wirklich fleißig war. Er besuchte wirklich alle Baumärkte und auch alle von Ihm angegebenen Handwerksbetriebe. Doch gerade bei letzten zeigte sich, was der Außendienstler wirklich machte. Er verkaufte in einigen der Handwerksbetriebe u.a. in Waiblingen nämlich Produkte eines Mitbewerbers seines Arbeitgebers die – bei minderer Qualität –günstiger waren und kassierte dafür eine Verkaufsprovision, die auf den Namen seiner Schwester abgerechnet wurde, wie auftragsbegleitende Ermittlungen der drei am Einsatz u.a. in Waiblingen beteiligten Detektive unserer Detektei für Fellbach klar belegten.
Im Verlauf von fünf Observationstagen unserer Detektei für Fellbach konnte klar nachgewiesen werden, dass der Mann bei mindestens sieben besuchten Kunden im Raum Waiblingen und Umkreis nicht die Produkte des Mandanten unserer Detektei für Fellbach verkaufte, sondern die Produkte des Mitbewerbers.
Der Geschäftsführer des Fensterbauunternehmens aus Fellbach reagierte prompt und hart. Der Außendienstler wurde fristlos entlassen; die Kosten unserer Detektei für Fellbach wurden ihm vom letzten Gehalt abgezogen und er erstattete Strafanzeige wegen Betrug und Urkundenfälschung (Die Inhalte der von dem Außendienstler unterschriebenen Besuchsberichte).
Eine mehr als verständliche Reaktion. Erwartet ein Arbeitnehmer ja auch, dass der Arbeitgeber sich an seinen Teil des Anstellungsvertrages hält. So hat ein Arbeitgeber ja wohl das gleiche Recht, so auch die Auffassung der zuständigen Arbeitsrichter, die den Fall wenige Wochen später verhandelten. Die Kündigungsschutzklage des überführten Außendienstlers wurde ebenso abgewiesen, wie sein Antrag auf Zurückweisung der Erstattungspflicht der Kosten unserer Detektei für Fellbach.
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